Mitteilung von GFLPressemeldungen vom 05.09.2018

Information Entfall Wechselsperre GFL 2 Düsseldorf Panther

Der Verein Düsseldorf Panther hat beim AFVD Präsidium beantragt, die Wechselsperre eines Spielers der Düsseldorf Panther nach §73 Bundesspielordnung entfallen zu lassen.

Diesem Antrag wurde inzwischen entsprochen und antragsgemäß beschlossen.

§73 BSO sieht vor, daß bei Spielerwechseln aus dem Ausland nach Deutschland unter dort aufgeführten Bedingungen die sonst vorgesehene Wechselsperre von fünf Spielen reduziert bzw. ganz gestrichen werden kann.

Die Möglichkeit einer solchen Genehmigung soll Vereinen Rechtssicherheit insbesondere bei Wechseln aus den USA in den deutschen Spielbetrieb geben. Um von der Regelung nicht uneingeschränkt Gebrauch zu machen, wurde sie mit der Zahlung einer erheblichen Gebühr ausgestattet. Es ist in der GFL und GFL 2 gängige Verwaltungspraxis, solche Anträge beim Vorliegen aller Voraussetzungen zu genehmigen.

Der Beschluß ist mit Verkündung rechtskräftig, da antragsgemäß entschieden wurde und der antragsstellende Verein durch den Beschluß nicht beschwert ist.

Hinweis: aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wird der Name des Spielers selbst nicht veröffentlicht. Die Vereine der GFL 2 werden über Rundzirkular des Ligaobmanns informiert.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses (§21 Rechts- und Verfahrensordnung AFVD/ §127 Bundesspielordnung).